Hallo treuhand44
Handelt es sich um eine Mehrfahrtenkarte für eine Strecke oder um eine Zonen-Mehrfahrtenkarte eines Tarifverbundes? Beim zweiten Fall gelten je ev. unterschiedliche Bestimmungen des betreffenden Tarifverbundes.
Strecken-Mehrfahrtenkarte
Erstattungen von unbenützten oder teilweise unbenützten Mehrfahrtenkarten sind möglich. Teilweise benützte Mehrfahrtenkarten werden pro rata erstattet. Es wird ein Selbtsbehalt abgezogen (maximal 20 Franken) ausser z.B. bei einem Todesfall oder ärztlich bescheinigter Reiseunfähigkeit. Da man das Karton-Ticket zurückgeben muss ist ein Gang an einen Billettschalter notwendig.
Gruss, Reto