Hallo Kiki1
Diese Frage kann nicht definitiv beantwortet werden, da nicht jedes Detail geregelt ist.
Die SBB schreibt dazu folgendes
Für Hunde jeder Grösse, die in Personen- oder Gepäckwagen mitgenommen werden, müssen Sie in allen Fällen den halben Preis für die 2. Klasse bzw. den allenfalls vorgesehenen Mindestfahrpreis (Hunde-Tageskarte, Hunde-GA) bezahlen.
Ausnahme: Kleine Hunde bis 30 cm Widerristhöhe in Transportboxen, Körben oder anderen tiergerechten Behältern dürfen Sie – wie Handgepäck auch – unentgeltlich in die Personenwagen mitnehmen.
Hunde dürfen nur in geeigneten Behältern auf die Sitze gestellt werden. Für jeden so belegten Sitzplatz müssen Sie ein Billett 2. Klasse zum halben Preis kaufen.
Entscheidend ist wahrscheinlich, dass der Hund in den Boxen, Körben oder Behältern während der ganzen Fahrt drin bleibt.
Gruss, Reto