😉
Jede Person darf nur 1 Velo mitnehmen - unabhägig davon, mit welchem Velobillett man reist.
siehe
https://www.tnw.ch/assets/files/content/T600_de_behig_09.12.2018.pdf
Seite 62
“7.1.2 Je Reisende/r darf nur 1 Velo verladen werden, nach Möglichkeit auf der mit einem Velo-Symbol gekennzeichneten Einstiegsplattform des Fahrzeuges.”
Und natürlich muss man auch für jedes Velo ein Billett vorweisen können.
Gruss, Reto