Hallo Gitti
Deine Interpretation ist richtig. Es wird jedoch ein reduzierter Selbstbehalt von 10 Franken abgezogen. Die Aussage »Reisedatum« auf der Webseite ist etwas ungenau. Im T600.9 steht auf Seite 41 folgendes:
In folgenden Fällen können die als Sparangebot ausgegebenen Fahrausweise gegen eine reduzierte Gebühr gemäss Ziffer 1.4.1 umgetauscht oder erstattet werden:
- Fahrausweis mit irrtümlich falsch eingegebenem Datum oder Abfahrtszeit: Erstattung nur vor dem Gültigkeitsbeginn des Fahrausweises möglich. Der Kauf eines neuen Fahrausweises mit identischer Strecke für die gleiche Person muss nachgewiesen werden können.
Bei einem Sparbillett beginnt die Gültigkeit mit der Abfahrtszeit des ersten Zuges (Bus/Tram/Schiff).
Ich wünsche dir eine angenehme Reise.
Gruss, Reto
PS. Es steht nirgends, dass bei den beiden Billetten die Klasse identisch sein muss.