Hallo community
Zwei Fragen zu den Rechtlichen Bestimmungen zur Benutzung der SBB.
Ich habe vorab das PGB, VPB und die Tarifbestimmungen durchgelesen.
Ist gemäss Geset/Bestimmungen erlaubt die Sanitäranlagen zu benutzen ohne mit dem entsprechenden Zug zu fahren z.B. bei einem warteten Zug am Perron seine Blase zu entleeren.
Gemäss Tafeln in den SBB Züge ist es nicht erlaubt in der 1. Klasse zu stehen. Dazu suche ich die Bestimmungen.
Zuletzt, darf die SBB eigene Bestimmungen machen oder muss sie alleine dem Bund horchen?
Ich bin gespannt auf die Antworten.
Lg fabian