Du wirst von der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl erhalten, mit einer Busse von wohl wenigen Hundert Franken. Dazu kommen noch Schreibgebühren für um die zweihundert Franken.
Auf dem Strafbefehl steht, wie Du Einsprache erheben kannst, falls Du entweder mit der Strafe an sich oder mit deren Höhe nicht einverstanden bist. Dann wird die Sache vor Gericht verhandelt.