ElenaG : Ich beziehe mich jetzt auf den nachgelieferten Link und die Aussage:
Es ist nicht möglich, das Startdatum zu ändern. Vor der Gültigkeit kannst du dein Ausflugsabo per Rückgabe mit einem Selbstbehalt von 10 Franken erstatten lassen und ein neues kaufen.
Der Eingangspost lautete aber: Meine Frage: Kann man bei einem noch nicht benutzten Ausflugsabo das Startdatum auf den Letzttag des Verkaufs (=31.März.2024) ändern ? zu welchen Kosten ? und wo ?
Wenn ich aber im Link unter dem Titel “kann ich das Ausflugsabo künden oder erstatten” lese:
Ja. Für die Erstattung werden pro genutzten Ausflugstag 75 Franken (2. Klasse) bzw. 127 Franken (1. Klasse) verrechnet, was dem Preis einer Tageskarte zum Halbtax entspricht. Den Restbetrag erhalten Sie abzüglich des üblichen Selbstbehalts von 10 Franken ausbezahlt. Wenden Sie sich dazu an eine Verkaufsstelle des Öffentlichen Verkehrs oder telefonisch ans SBB Contact Center 0848 44 66 88 (CHF 0.08/Min.)
… dann sehe ich dies so, dass nur der Selbstbehalt fällig wird, weil noch kein genutzter Ausflugstag in die Kalkulation einfliesst. Anschliessend kauft man dann ein neues Ausflugsabo mit Start Letzttag… oder ist dem nicht so ???
Ich würde die Weigerung der Rückerstattung und Kauf mit Letztag auch deshalb ungerecht empfinden, weil in diesem Forum von verschiedener Seite auf das Datum Fahrplanwechsel hingewiesen wurde !