Hallo Anonymous234
Solange sie unpersönlich sind, ist es jedem selbst überlassen, ob er auf ein solches Angebot eingeht.
Nutzt jemand ein allfällig gefälschtes Billett, dann haftet die Person, die das Billett bei der Kontrolle vorweist und nicht die Person, die es verkauft hat. Und Fälschungen ziehen immer eine Strafanzeige nach sich, da Fälschungen von Billetten einer Urkundenfälschung gleichkommen. Ein vermeintliches Schnäppchen kann so schnell teuer werden.
https://www.nau.ch/news/schweiz/sbb-22-jahriger-falscht-zugbillet-mit-naggellack-entferner-66603374
Viele Grüsse
Roland