Hallo Profitschlagenvon
Der Fundservice der SBB ist ein Service für die Kunden - der übrigens bei weitem nicht kostendeckend ist. Um zumindest einen Teil der Kosten dafür zu decken, verlangt die SBB für diesen Service Gebühren vom Verlierer (aber nie vom Finder). Ob ein Gegenstand zuvor gestohlen wurde oder nicht ist diesem normalerweise nicht ansehbar. Im Falle von Diebstahl nimm doch Kontakt mit deiner Versicherung auf, ob sie für den Schaden/Gebühren aufkommen.
Folgende Info betreffend Finderlohn: grundsätzlich wird unterschieden, ob ein Gegenstand auf einem Grundstück der SBB oder auf öffentlichem Grund verloren geht. Sobald ein Gegenstand auf SBB Boden verloren geht, gilt die SBB automatisch als Finder. Es ist gesetzlich festgehalten, dass kein Anrecht auf einen Finderlohn besteht (Art. 722. Abs. 3 ZGB und Art. 42 Abs. 2 Transportverordnung). Die einzige Ausnahme ist gefundenes Bargeld. Wenn das Geld lose gefunden wird – und nur dann – entrichtet die SBB dem Finder aus Kulanz einen Finderlohn von 10 Prozent bis maximal 100 Franken.
Lieben Gruss, Christian