Ich finde das nicht richtig, dass man den Namen unter bestimmten Rahmenbedingungen nicht ändern darf. Schon gar nicht, wenn es innerhalb der gleichen Familie ist und ein offensichtlicher Irrtum, resp eine fehlerhafte Eingabe. Das Programm fragt während der Buchung nicht nach dem Namen des Reisenden. Es nimmt an, dass der der bucht auch reist. Dass nun nur 30 Minuten nach der Buchung eine Rückerstattung eingefordert werden muss, obwohl das Reisedatum mehr als einen Monat in der Zukunft liegt, ist unfair. Dass z.B. ein Irrtum innerhalb 24 Stunden angezeigt sein muss und die Reise mindestens erst in einer Woche stattfindet, könnte ich noch nachvollziehen. In meinem Fall findet die Reise am 22. Juni 2024 nicht mit mir, sondern durch meiner Frau statt und kostet nochmals CHF 97. Mein Ticket, das ich nicht benötige, muss ich nun wahrscheinlich abschreiben. Ich finde, das geht nicht. Diese Regeln sind nicht kundenorientiert. Ich bin einmal gespannt, wie die SBB mein Rückerstattungsgesuch behandeln.