Guten Tag! Am 23.05.24 habe ich die Abogebühr für den Zeitraum vom 01.06.24 bis 30.06.24 für den General Swiss Pass in Höhe von 350 Franken bezahlt. Am 29.05.24 habe ich für meine Frau Borysova eine Abonnementgebühr in Höhe von 210 Franken für den Zeitraum vom 03.06.24 bis 03.07.24 bezahlt. Ich hatte diesen Vertrag für 2 Jahre abgeschlossen und habe ihn ohne Verzögerungen vollständig bezahlt! Zahlungsbelege habe ich immer per Post erhalten. 05.06.24 Meine Frau wurde von BLS-Mitarbeitern am Bahnhof Wolhusen mit einer Geldstrafe in Höhe von 100,40 Franken belegt, weil der bezahlte Betrag nicht auf dem Abonnenten aktiviert wurde. Meine Frau überreichte ihnen einen Zahlungsbeleg, woraufhin uns die BLS-Mitarbeiter aufforderten, mit der SBB-Geschäftsstelle Kontakt aufzunehmen. Als wir im SBB-Büro in Luzern die Zahlungsbelege und den Bussenscheck vorlegten, wurde uns mitgeteilt, dass ein neuer Vertrag im Betrag von 350 Franken für mich und 260 Franken für meine Frau verlängert werden müsse. Als ich fragte, warum ich nicht vorab per Mail oder bei der Bezahlung für Juni 2024 im SBB-Büro benachrichtigt wurde, konnte man mir nichts erklären! Gleichzeitig wurde mir mitgeteilt, dass mir das Geld aus dem alten Vertrag für Juni 2024 in 1-2 Tagen zurückerstattet würde!!! Es muss kein Bußgeld gezahlt werden! 06.06.24 Ich habe einen neuen Vertrag für General Swisspass im Betrag von 350 Franken und für meine Frau im Betrag von 260 Franken unterzeichnet. Bis heute wurde mir das Geld aus dem alten Vertrag nicht zurückerstattet. Als ich mich persönlich an die SBB-Geschäftsstelle wandte, konnte man mir nichts erklären. Sie sagten, ich hätte kein Geld für den Kredit!!!! Ich bitte Sie schriftlich per Post, meine Frage für meine spätere Berufung beim Gericht zu beantworten. In diesem Fall standen mein Ruf und der meiner Frau auf dem Spiel. Ich bin ein gesetzestreuer Bürger und habe die Bestimmungen meines Vertrags mit der SBB nicht verletzt. Mit freundlichen Grüßen, Pavlo