Batzautho49 Hallo,
Ich denke nicht, dass ein Streik als “höhere Gewalt” gilt. Deshalb könntest du eine Entschädigung für die Verspätung bei der SBB verlangen, wenn du das Ticket bei der SBB gekauft hast (50 % des Ticketpreises).
Bei Trenitalia könntest du die Rückerstattung der Hotelübernachtung verlangen.
Auszug aus EU-Recht (siehe ganz unten):
Außergewöhnliche Umstände – Zugausfall
Eine Entschädigung ist nicht fällig, wenn das Bahnunternehmen nachweisen kann, dass der Zugausfall durch Ereignisse verursacht wurde, deren Folgen das Unternehmen auch dann nicht hätte verhindern oder vermeiden können, wenn alle zumutbaren Maßnahmen getroffen worden wären, zum Beispiel:
extreme Wetterbedingungen, schwere Naturkatastrophen oder Pandemien – Vorfälle, die nicht mit dem Betrieb der Eisenbahn zusammenhängen
Personen auf der Strecke, Kabeldiebstahl, Notfälle an Bord des Zuges,
Strafverfolgungsmaßnahmen, Sabotage oder Terrorismus – Ereignisse im Zusammenhang mit dem Verhalten Dritter
In diesen Fällen haben Sie zwar keinen Anspruch auf Entschädigung; Ihre anderen Rechte – Anspruch auf Erstattung Ihres Fahrscheins oder anderweitige Beförderung sowie Unterstützung – gelten jedoch weiterhin.
Gut zu wissen: Streiks von Mitarbeitenden des Bahnunternehmens gelten nicht als außergewöhnliche Umstände.