Hallo Gropraunta96
Nein, dies ist nicht so dramatisch, solange alle anderen Personaldaten stimmen. Kritisch wäre das Geburtsjahr, wenn dieses in der Folge eine unberechtigte Ermässigung ermöglichen würde.
Amtliche Ausweise müssen für alle Inhaber eines E-Tickets, auch Kinder, vorhanden sein.
Viele Grüsse
Roland