In Bezug auf den Fahrplanentwurf 2023 möchte ich auf ein Problem hinweisen, das schon seit dem Jahr 2022 aktuell ist und war.
Mit den Zeiten des Fahrplanentwurfes - „841 / Frauenfeld - Wil SG“ – ist es für Fahrgäste/Pendler nicht möglich den Anschlusszug der SBB in Wil SG - S 1 – um 05:17 Uhr mit Ankunft 05:29 Uhr in Flawil – mit der „Frauenfeld Wil Bahn“ zu erreichen.
Der Arbeitgeber meiner Frau hat die Arbeitszeiten für den Schichtbetrieb auf Beginn 06:00 Uhr festgelegt. Auch nach Rücksprache und dem Hinweis, dass dieser zeitliche Arbeitsbeginn mit den öffentlichen Verkehrsmittel (ÖV) nicht erreichbar ist, beharrt der Arbeitgeber auf dieser Schichtzeit.
Die erste mögliche Verbindung mit den ÖV ist frühestens um 05:29 ab Matzingen möglich und somit ist es meiner Frau unmöglich pünktlich zum Arbeitsbeginn beim Arbeitgeber zur Arbeit bereit zu sein !
Oder um: 05:47 – 05:59 – mit- S 1-Bahn nach Flawil -
05:29-05:48 - Matzingen - ab Gleis 2 - S-Bahn - S15
=> nach Glatthalde
Andere Mitarbeiterinnen des Betriebes hatten dasselbe und/oder ähnliche Probleme um den Arbeitsbeginn zeitlich einzuhalten und konnten so nur verspätet zur Arbeit erscheinen. Zwei Mitarbeiterinnen wurde zwischenzeitlich das Arbeitsverhältnis gekündigt und drei weitere Mitarbeiterinnen verhinderten eine Kündigung, indem sie selbst das Arbeitsverhältnis auflösten.
Meine Frau konnte sich einer Kündigung bis anhin entziehen, weil ich selbst jeweils morgens früh nach 04:30 Uhr aufstehe und sie mit dem Automobil nach Wil Bahnhof fahren muss.
Ich glaube es ist nicht im Sinne des Benutzers des öffentlichen Verkehrs und der Umwelt, wenn doch kostspielige Abonnementskosten, in diesem Fall noch in der Höhe von SFr. 189.00 im Monatsabonnement, erwachsen und dann zusätzlich bei Frühschicht zusätzliche Kosten entstehen, weil der Fahrgast privat mit dem Automobil nach Wil gefahren werden muss (dabei die Rückfahrt des Chauffeurs dazu kommt), welche niemand entschädigt nur weil das Erreichen der Anschlusszüge mit dem öffentlichen Verkehr nicht gewährleistet ist..
Befremdend dabei ist es, dass Arbeitszeiten und Anschlusszüge mit diesem Fahrplan nicht erreicht werden können, jedoch aber Fahrgäste bei Unzeiten, sprich „Nachtschwärmer“, wie unten aufgeführt, bedient werden:
Fahrplan 841 Frauenfeld - Wil SG
ab Matzingen = Uhr 00:36 - 01:01 - 02:05 - 03:09 = S15 - Nacht-S-Bahn - nach Wil SG
Ankunft in Wil = Uhr 00:55 - 01:19 - 02:23 - 03:27 = S15 - Nacht-S-Bahn - nach Wil SG
Aber genau die Fahrt um 04:29 Uhr ab Matzingen für den Anschlusszug in Wil um 04:56 Uhr erscheint nicht im Tableau und wird nicht bedient.
=> Ähnliche Problematik entsteht jeweils am 1. Mai – denn im Kanton St. Gallen (Flawil) gilt dieses Datum nicht als kantonaler Feiertag wie im Gegensatz u.a. im Kanton Thurgau und die Fahrzeiten der Frauenfeld-Wil-Bahn bieten dann auch an diesem Tag keine Verbindungszüge an die SBB an.