Die Busse ist eine Aufwandsentschädigung, welche die SBB verlangt, keine Busse im strafrechtlichen Sinn. Sie wird nicht im Strafregister eingetragen.
An Deiner Stelle würde ich mit dem TNW Kontakt aufnehmen. Wenn man im Webshop ein U-Abo bestellt und als Träger SwissPass wählt, steht nichts von einer notwendigen Aktivierung in der App. Auch in den FAQ ist dazu nichts zu finden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man gezwungen wird, eine App zu verwenden, um ein U-Abo kaufen und verwenden zu können.
Evtl. ist bei der Verknüpfung mit dem SwissPass etwas schief gelaufen?