Greuplothitt12
Hallo
Sowas ist ärgerlich :-(
Einen Entschädigungsantrag musst du immer da beantragen, wo du die Tickets gekauft hast. In diesem Fall musst du bei Trenitalia eine Entschädigungsanfrage (internationales Fahrgastrecht + Ticketrückerstattungsanfrage) beantragen, auch wenn die SBB-Züge die Ursacher des Verpassens vom Nachtzug Inter City Notte waren.
Ich hoffe für dich, dass du alles in einem Ticket gekauft hast, damit es als 1 einziger Transportvertrag gilt. Falls nicht, denke ich, dass dir Trenitala das Intercity Notte Ticket nicht rückerstatten wird. Dennoch kannst du einen Entschädigungsantrag für die verspätete Ankunft am Zielort beantragen über das internationale Fahrgastrechtformular der Trenitalia.
Ich denke nicht, dass die SBB etwas rückerstatten, wenn die Tickets nicht bei der SBB gekauft worden sind. Trotzdem empfehle ich dir auch mal beim SBB Kundendienst so eine Erstattungsanfrage zu machen und die Situation zu schildern, dass aufgrund dieser SBB Verspätung du den Nachtzug verpasst hast. Schick denen auch das Billett und der Beweis der Nichtbenützung des Intercity Notte unterschrieben und gestempelt von Trenitalia mit Datum und Uhrzeit über dieses Formular:
https://sbb-tickets.cc/de/hilfe-und-kontakt/kundendienst/kritik-lob/reklamation.html?stepId=3.2
Bei Trenitalia können Entschädigungen auf viele Wege eingefordert werden. Das geht an den Ticketschaltern, beim Reisebüro, welches das Ticket ausgestellt hat, oder durch das Ausfüllen des Web-Formulars: https://reclami-e-suggerimenti.trenitalia.com/rimborsi/Anagrafica.aspx
Ich empfehle dir zwingend eine Verspätungsbestätigung einzuholen dieser beiden SBB-Züge. Du findest es hier:
https://sbb-tickets.cc/de/reiseinformationen/bahnverkehrsinfo/verspaetungsbestaetigung.html
Ich empfehle dir auch direkt vor Ort einen Trenitalia Mitarbeiter aufzufinden z.B. Infopoint in Milano oder so früh wie möglich dich am Bahnschalter in Milano der Trenitalia zu wenden, damit diese sehen, dass du den Intercity Notte nicht benutzt hast und du immer noch in Milano bist.
Falls am Ende keiner für den ärgerlichen Vorfall aufkommen möchte, meldest du diese unangenehme Situation an:
Einschaltung der Ombudsstelle: In der Schweiz kannst du die Ombudsstelle öffentlicher Verkehr (OPV) kontaktieren. Sie vermittelt bei Streitigkeiten zwischen Kunden und Transportunternehmen. In Italien gibt es die Ombudsstelle für Bahnverkehr, die du auch kontaktieren kannst.
Hier die Links:
Ombudsstelle öffentlicher Verkehr Schweiz (OPV):
https://www.voev.ch/de/Service/Ombudsstelle-oV
Ombudsmann für Bahnverkehr Italien (ART):
https://www.autorita-trasporti.it/
Lg Alban