Hallo zusammen
Gemäss Tarifbestimmungen T601.10 Punkt 4 dürfen bei vom Transportunternehmen verursachten Unregelmässigkeiten wie Verspätung oder Zugsausfall auch alternative Verbindungen mit Sparbilleten in Anspruch genommen werden.
Meine Frage: Gilt dies auch für über SBB gekaufte, also von der SBB vermittelte Billete von ausländischen Bahnunternehmen (im konkreten Fall ÖBB) in die Schweiz? Darf ich, wenn ich verspätet aus Österreich in die Schweiz ankomme und den Anschluss in der Schweiz nicht schaffe, einfach eine Alternative nehmen?
Ausserdem: Wenn ich zwar pünktlich aus Österreich ankomme, der Anschluss aber dermassen verspätet ist, dass via Ansage/Anzeige am Bahnhof eine andere Verbindung ausdrücklich empfohlen wird?
Bin gespannt auf eure Gedanken hierzu und sage schon mal DANKE!
Cheers,
Gedox