Hallo MarcAdler
Ich habe im ZVV Tarif nachgeschaut, um dir dies besser zu verdeutlichen.
Unter 3.4 Anschlussbillette, Streckenwechsel und aneinander anschliessende Fahrausweise steht:
3.4.10 Lässt sich die bezahlte Tarifstufe durch den Kunden nicht ermitteln, ist die Anzahl aufgedruckter Zonen massgebend, wobei die Zonen 110 und 120 doppelt zu zählen sind.
Du besitzt in der Folge 3 Zonen und benötigst noch ein Anschlussbillett für 5 Zonen.
Viele Grüsse
Roland