Hallo Bumompar24
Die Strecke ist unterbrochen infolge Fremdereignis.
Grundsätzlich ist eine Rückerstattung infolge Reiseabbruch nur mit einer Bestätigung vom Bahnpersonal möglich.
Wenn deine Reise aufgrund einer Verspätung oder eines Ausfalls ihren Zweck nicht mehr erfüllt, darfst du diese abbrechen, unentgeltlich mit der nächstgeeigneten Verbindung zurückreisen und erhältst den Billettpreis erstattet. Bei Sparbilletten: Nur gültig für die vom Sparangebot betroffenen Verkehrsmittel.
Im Erstattungsformular unter ‘Bemerkungen’ bitte detaillierten Sachverhalt vermerken und allfällige bahnseitige Bestätigungen anfügen.
Viele Grüsse
Roland