Hallo Dummefragech
Das ist durchaus eine berechtigte Frage. Es gibt kein GA für 3 oder 6 Monate. Aber die Mindestvertragszeit für ein neues GA beträgt 6 Monate.
Während dieser Zeit könnte das GA bis zu 30 Tage hinterlegt werden (pro Hinterlegung mind. 5 Tage). Nach Ablauf der Mindestvertragszeit kann auf jedes Ende eines Abomonats gekündigt werden. Für 3 Monate lohnt sich eher der Kauf von GA-Monatskarten.
Die Tarifbestimmungen (T654) lauten folgendermassen:
Nach Erreichen der Mindestvertragsdauer gemäss Ziffer 3.1.2.2 kann der Vertrag jederzeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 1 Abomonat auf das Ende jedes Abomonats (…) gekündigt werden. Die Kündigung hat mündlich, schriftlich ode über swisspass.ch zu erfolgen.
Bei GA mit Jahreszahlung werden für die Berechnung der Rückerstattung pro benutztem Monat 9% des Kaufpreises abgezogen.
Gruss, Reto