Im ZVV ist das gemäss Tarif erlaubt:
„7.520 Reisende werden im Regelfall im Fahrzeug kontrolliert. Bei bereits ausgestiegenen Reisenden ist die Fahrausweiskontrolle im Normalfall zu unterlassen. Ausnahmen sind Fahrausweiskontrollen der Stufe III und Reisende, die sich offensichtlich der Fahrausweiskontrolle entziehen wollten. Sie dürfen im Umkreis der Fahrzeugtüren auch auf der Haltestelle kontrolliert werden.“
Stufe III sind die Grosskontrollen, meist mit Polizeipräsenz.
Bei der SBB habe ich noch nie eine Kontrolle ausserhalb des Zuges erlebt.