Guten Tag
Bei Fahrten mit den SBB über die Grenze ist im Normalfall die Strecke bis zum ersten Bahnhof auf ausländischem Gebiet, wo Anschlusslinien ins jeweilige Land bestehen, im nationalen Tarif inkludiert, so z.B.:
- 151 Coppet – Genève – Annemasse: RE33
- 240 Delémont – Boncourt – Delle: RE56
- 701 Baden – Koblenz – Waldshut: S27
- 830 Weinfelden – Kreuzlingen – Konstanz: IR75
(von Domodossola und Luino hier einmal gar nicht zu sprechen).
Während dies bei Strecken, die ausschliesslich von ausländischen Anbieterinnen betrieben werden (z.B. La Chaux-de-Fonds – Le Locle – Morteau [SNCF] oder Buchs – Nendeln – Feldkirch [ÖBB]) nicht erwartet werden kann, ist es erstaunlich, dass die nationalen Tarife auf folgender von den SBB betriebenen Strecke gemäss Karte des GA-Geltungsbereichs nicht zur Anwendung kommen sollen:
- 221 Neuchâtel – Travers – Pontarlier: RE9
– und dies, obwohl in den Anwendungsbereichen, auf die unter Ziffer 1 im Tarif 601 verwiesen wird, kein entsprechender Vorbehalt beim Eintrag «SBB» (Code 011) gemacht wird (und eigentlich sollte es sich hierbei ja um ziemlich verbindliche Dokumente handeln).
Weshalb also sollten auf dieser von den SBB betriebenen Strecke die nationalen Tarife nicht wie in den obigen Beispielen bis zum ersten Bahnhof hinter der Grenze gültig sein?
Da die vormalig ca. 2-stündlichen Buskurse auf der Linie 21.590 der TRN von Fleurier nach Pontarlier und zurück seit dem letzten Fahrplanwechsel bis auf zwei Pendlerverbindungen in den Randstunden abgeschafft worden sind, wäre es sehr zu begrüssen, wenn wenigstens die drei Bahnverbindungen des von den SBB betriebenen RE9 von und nach Pontarlier in den nationalen Tarif inkludiert wären.