Hallo @Rokuwhued24
Als Grundsatz: In Schnellzügen, die nicht mindestens 1-mal im ZVV anhalten, sind Ticketkombinationen meistens nicht gültig.
Einzig im IR36 mit Halt in Dietikon wäre eine Kombination möglich. Oder dann in den S-Bahnzügen.
Der SBB Fernverkehr erhält kein Geld aus Verbundfahrausweisen, wenn der Zug die Haltestellen in den Zonen entlang der Strecke nicht bedient. Daher sind Verbundausweise in diesen Zügen nicht gültig.
Ich bin allerdings der persönlichen Ansicht, dass in deinem Fall die Spezialregelung ZVV gemäss ZPASS-Tarif 3.4.1.3 ziehen könnte.
Ich empfehle dir, die Sachlage mit dem Servicecenter Einnahmen der SBB anzuschauen. Du findest die Telefonnummer auf dem Beleg, den du erhalten hast, im unteren Drittel. Wenn du lieber schreibst, dann findest du das Formular hier:
https://sbb-tickets.cc/de/hilfe-und-kontakt/meine-abos/reisen-ohne-gueltigen-fahrausweis/rechnung-formular.html
Ob du eine Reduktion der Zuschlagsforderung erhältst, entscheidet ausschliesslich das Servicecenter Einnahmen. Erfahrungswerte anderer Kunden helfen dir nicht, da Kulanz nach Prüfung des einzelnen Falles gewährt wird, ein genereller Anspruch darauf besteht nicht.
Lasse uns doch anonymisiert wissen, wie die Sachlage von den Spezialisten beurteilt wurde.
Viele Grüsse
Roland
Ps. Solltest du im E-Mail-Update der SBB Community eine andere Antwort als diese hier von mir bekommen haben, dann liegt es daran, dass ich eine Antwort an einen anderen User kopierte und diese modifizieren wollte, aber kurzweilig nicht mehr auf die Community zugreifen konnte. Und so ging das Update wahrscheinlich raus, bevor ich mit meiner Antwort fertig war 🙂. Mein Text hier ist das, was ich dir raten möchte.