Hallo TopBenutzer
Gemäss Tarif gilt folgendes:
Unentgeltlich befördert werden…
- Trottinett/Elektro-Trottinett mit einem Raddurchmesser des grössten Rades von weniger als 12 Zoll (30.48cm), unabhängig davon, ob zusammengeklappt oder nicht.
- Der Selbstverlad von Velos oder ähnlichen Fahrgeräten ist möglich, sofern in den Fahrzeugen genügend Platz vorhanden ist und Mitreisende nicht behindert werden.
- Fluchtwege wie auch Ein- und Ausgänge müssen immer freigehalten werden.
Wenn das Zugpersonal findet, dass dein E-Trottinett andere Reisende behindert oder Ein- und Ausgänge, die als Fluchtwege gelten, einschränkt - so kann es verlangen, dass es zusammengeklappt wird. Velostellplätze dürfen grundsätzlich nicht belegt werden (leider auch immer wieder anzutreffen).
Es ist also vor allem eine Frage, wie voll besetzt der Zug ist und wo du dein Trottinett abstellst denke ich… in einem fast leeren Zug ist die Situation anders als wenn zu Pendlerzeiten jeder Platz benötigt wird.
Zusammengeklappt hat es auch problemlos unter dem Sitz Platz - und dort stört es bestimmt niemanden.
Lieben Gruss
Christian