Hallo Samm1320
Korrekt - das ist die Regelung, die schweizweit gilt: mit dem Verbundabo dürfen nur Züge genutzt werden, die auch in den befahrenen Zonen halten. Der Grund dafür: mit einem (vom Kanton mitsubventionierten) Tarifverbund wird grundsätzlich nur der darin enthaltene Regionalverkehr abgegolten. Im Gegensatz zu anderen Ländern (zB Deutschland) akzeptiert die SBB die Verbundabos jedoch auch im Fernverkehr - aber nur - sofern die befahrene Strecke vollständig innerhalb der gekauften Zonen liegt.
Der Fernverkehr der SBB muss selbsttragend sein, erhält jedoch von den Tarifverbundbilletten nur einen sehr kleinen Anteil am Ertrag. Verlässt man den Tarifverbund, so ist deshalb ab dem letzten Halteort ein (Anschluss)Billett zu kaufen.
Beim Z-Pass sieht dies zugegebermassen ein bisschen komisch aus, da dieser Tarifverbund auf den gleichen Zonen basiert und so noch mehr der Eindruck entsteht, dass etwas “doppelt” bezahlt wird. Der Z-Pass ist jedoch ein Tarifverbund, an dem der Fernverkehr einen viel höheren Ertrag hat, da dieser auch weite (Fernverkehrs)Strecken abdeckt.
Für die Zukunft ist ein einfacheres Tarifmodell vorgesehen - das die Zonenregelungen ablösen soll. Erste Tests dazu laufen mit dem Projekt “myRide” (https://www.allianceswisspass.ch/de/informationen-ov-nutzende/myride)
Liebe Grüsse
Christian