Da es sich um elektronische Billete handelt, und diese somit auf deinen Namen ausgestellt sind, sollte eine Rückerstattung möglich sein. Allerdings musst du dazu die Nichtbenutzung beweisen können, was im Falle eines Doppelkauf nicht zwingend gegeben ist (Du hättest ja hin, zurück und wieder hin fahren können…). Ich bin allerdings der Ansicht, dass das im Rahmen der Kulanz abgedeckt sein sollte.
Handelt es sich um Streckenbillete (=Egal welche Verbindung) oder Sparbillete (=Genau eine vorgegebene Verbindung)?
Bei einem Streckenbillet gilt (gemäss Tarif 600.9, Ziffer 1.3), dass du ohne Selbstbehalt die Rückerstattung beantragen kannst. Das kannst du zum Beispiel am Schalter machen.
Bei einem Sparbillet ist selbst bei einem Fehl/-Doppelkauf keine Rückerstattung möglich. Tarif 600.9 Ziffern 10.1.1 und 10.1.2 sagen dazu In den ersten 30 Minuten nach dem Kaufzeitpunkt und nur bis vor Gültigkeitsbeginn können die als Sparangebot ausgegebenen Fahrausweise selbstbedient erstattet werden, ohne Selbstbehalt und ohne Nachweis des Kaufes eines Ersatzfahrausweises.
Es ist durch die Käufer innerhalb dieser Frist zu prüfen, ob der Fahrausweis in Bezug auf Zeit, Datum und Personalien korrekt ist und bei Bedarf eine Erstattung selbstbedient vorzunehmen. Nach diesem Zeitpunkt ist eine Änderung nicht mehr möglich.