Hallo Stifriochung20
Das tönt für mich nach einem Thurbo-Zug. Trifft es somit zu, dass du für eine Teilstrecke nicht in der ersten Klasse sitzen konntest? Dann dürfte eine Erstattung der Differenz dieser Teilstrecke so gering sein, dass die administrativen Kosten viel höher sind. Zudem müsste man die fehlende Sitzmöglichkeit in der 1. Klasse beweisen können.
Mit andern Worten: Du könntest zwar reklamieren, aber ausser einer netten Antwort wird dabei finanziell nichts herausschauen.
Freundlich grüsst
Reto