Früher konnte man gegen 5000 COOP-Superpunkte eine SBB-Geschenkkarte im Betrage von Fr. 50.00 erwerben.
Damit konnten sämtliche Ticket-Angebote bezahlt werden. Auch war es möglich, abgelaufene MFK etc. gegen den tarifarischen Selbstbehalt in neue umzutauschen oder solche auch rückerstatten zu lassen (es wurde dann anstelle von Bargeld eine neue Geschenkkarte im Betrag der Rückerstattung agegeben).
Seit einiger Zeit werden im Austausch von 5000 COOP-Superpunkten online sogenannte Coupons im Wert von Fr. 50.00 anstelle der Geschenkkarten agegeben. Mit diesen ist vieles nicht mehr möglich, was mit den Geschenkkarten ohne Einschränkung funktionierte:
1) Wird mit dem Coupon im Wert von Fr. 50.00 ein Ticket z.B. für Fr. 45.00 gekauft, verfällt der Restbetrag
von Fr. 5.00 ohne Gegenleistung der SBB.
2) Möchte man eine abgelaufene MFK gegen eine neue eintauschen (mit Bezahlung des Selbstbehaltes von Fr. 10.00), heisst es, dass dies mit einem Fahrausweis, welcher mit einem Coupon gekauft wurde, nicht mehr möglich sei. Gleiches gilt anscheinend auch für Rückerstattungen.
Ich finde dieses Handeln der SBB sehr grenzwertig. Mit dieser restriktiven Anwendung der Vorschriften über
Coupons gewinnt die SBB jedes Jahr eine enorme Summe, ohne dafür irgend eine Gegenleistung erbracht zu haben. Was sagen die Fachleute dazu?
Vielen Dank und en Gruess
Chlauspi