@SvenEisenhardt
Ich verstehe dich. Es ist ärgerlich keine Erstattung bei solchen Sparangeboten zu erhalten, wenn man die Leistung nicht angenommen hat. Ich hab auch mal n Flugtickett 400.- nach Malediven gekauft mit Unsteigen in Wien, die Seite zeigte 20min an zum umsteigen, leider sah ich das erst nach dem Kauf, ist ja unmöglich. Ich verlor die 400.- Ich habe gelernt dies einfach zu akzeptieren. Es brachte nichts an die Fluggesellschaft zu schreiben und anzurufen. Es war sehr versteckt die Unsteigezeit von 20min und fühle mich veräppelt, dass diese Unmöglichkeit dort als Verbindung angeboten wurde. Leider gibts das überall. Ich fände es auch viel besser, wenn jeder genau so viel bezahlt und es keine solchen Angebote gibt. Doch leider ist überall auf der Welt halt so.
So viel geändert finde ich hat es nicht. Bis zum 12. August 2025: Sparbillette konnten gegen eine Gebühr von 10 Franken erstattet werden, wenn Kunden neu ein teureres Streckenbillett (kein erneutes Sparbillett) für dieselbe Strecke, Datum und Reisende Person gekauft haben. (= Auch Geldverlust). 10 Franken verloren für Sparbillett und Streckenbillett war bis zu 70% teurer als das Sparbillett.
Ab dem 12. August 2025: Nun ist es doch besser? Sparbillett kein Umtausch keine Erstattung, dafür darf man wieder ein neues Sparbillett kaufen. Ich denke, man spart dadurch sogar n bisschen mehr als früher.
Nicht vergessen, das neue Sparbillett Flex (50% Gebühr vor Abfahrt und nicht viel teurer als das Sparbillett).
Übrigens bei einem Zugausfall, bleiben die gekauften Sparbillette gültig für die nächste Zugverbindung und man muss kein neues kaufen, wie viele Kunden vermutliches es noch tun.
Wegen den WC oder kein Platz in Zügen ist es so, dass die SBB für den Transport von A nach B zuständig ist. Wenn ein WC ausser Betrieb ist, ist das ärgerlich, jedoch kein richtiges gesetzliches Verschulden der SBB. Bei Platzmangel gilt dasselbe. In IC kann man Sitzplatzreservierungen sicherheitshalber kaufen, in IR, RE oder R leider nicht. Da gilt auch, wenns voll ist und man stehen muss, kriegt man kein Geld zurück.
Sind denn nicht die Reiseversicherungen genau bei so Fällen da und könnten das ausgegebene Geld, zumindest einen Teil ausbezahlen? Für irgendwas gibts die doch 😉