Für die nichtangetretene oder teilweise angetretene und abgebrochene Reise können die Kosten des Tickets zurückerstattet werden. Bei welcher Bahngesellschaft und auf welchem Verkaufskanal wurde das Ticket gelöst? Die Rückerstattung erfolgt von der Bahngesellschaft, die das Ticket verkauft hat - unabhängig, welcher Zug ausgefallen ist.
Die Flugtickets werden nicht übernommen, da die Ankunft zu einer gewissen Zeit nicht garantiert wird. Ein Anrecht auf eine Rückerstattung besteht nur bei kominierten (Air-Rail)-Tickets.