Hallo Rengagriem95
Guten Tag und willkommen in der SBB Community …
Ja, das ist möglich, auch im Inkassofall, sofern die Billette persönlich auf deinen Namen lauten oder vom Personal bestätigt wurden.
Es müssen die Originalfahrausweise am Schalter vorgelegt werden.
Besser ist, sicherzustellen, dass aus der verpassten Zahlung kein Inkassofall wird …
Viele Grüsse
Riland