Hallo Fothommie12
Du beschwerst dich hier bei andern Bahnkunden. Wir können nichts für dich tun. An deiner Stelle würde ich mich nochmals höflich beim Kundendienst melden und um Kulanz in einem ausserordentlichen Fall bitten.
Wenn du ein Billett nur bis Zürich hattest, dann ist der Entscheid der SBB korrekt. Sie ist gemäss Beförderungsvertrag nur verpflichtet dich bis zum Zielort des Billetts zu befördern - oder wenn das nicht möglich ist, für eine Übernachtung zu sorgen. Aus dieser Pflicht lässt sich jedoch kein weiterer Anspuch ableiten.
Wenn du ein Billett bis zum Ziel der Taxifahrt hattest, dann hast du meiner Ansicht nach Anrecht auf die Vergütung dieser Zusatzkosten. Auch wenn du für die Fahrt vom HB zum Ziel ein Abo hast, dann sollte das meiner Ansicht nach auch gelten.
Der Entscheid liegt aber bei der SBB. Wenn du mit der zweiten Antwort auch nicht einverstanden bist kanst du dich noch bei der Ombudsstelle des VÖV melden. Diese kann aber nur versuchen zu vermitteln. Ob sich der Aufwand eines so aufwendigen Verfahrens lohnt, wage ich zu bezweifeln.
Frage: Hast du für die Verspätung > 2 Stunden eine Entschädigung von 50% des Billettpreises dieser Fahrt beantragt / erhalten?
Viele Grüsse
Reto