Pro Jahr kann das GA (bei Jahreszahlung) höchstens 30 Tage hinterlegt werden (jeweils mind. 5 Tage am Stück, aber das wird hier wohl kaum das Problem sein).
Beim GA in Montaszahlung ist eine Hinterlegung nicht möglich.
Ebenfalls ist es möglich, das GA zu kündigen und nach der Rückkehr neu zu kaufen. Dabei gibt es für die restliche Gültigkeitsdauer eine teilweise Rückerstattung. Für einen mehrmonatigen Auslandaufenthalt wird das wohl am günstigsten sein.