Hallo
Ich habe im März 2025 ein Hunde-GA für ein Jahr gelöst und werde nun für mindestens zwei Monate ausfallen. Ich wollte das Hunde-GA, welches auf mich läuft, auf meine Frau übertragen, doch angeblich geht das nicht. Zudem wurde mir am SBB Schalter in Chur mitgeteilt, dass es auch keine Rückerstattungsmöglichkeit und auch keine Verlängerung des GA gibt.
Dies finde ich extrem Kundenunfreundlich. Ich verstehe das ein Hunde-GA auf eine Person laufen muss, doch wenn diese aus gesundheitlichen Gründen Reiseunfähig ist, müsste es doch eine Übertragungsmöglichkeit, eine Entschädigung oder zumindest eine Verlängerung geben. Ich bitte die SBB zu prüfen, was da möglich ist.
Zudem erlaube ich mir die generelle Frage auch für andere Hundehalter: Was ist wenn ich heute ein Hunde-GA für ein Jahr löse und der Hund stirbt morgen. Wollen Sie mir dann tatsächlich mitteilen, dass es keine Entschädigung gibt?
Gespannt bin ich auf Ihre Reaktion.
Freundliche Grüsse
Matthias
ADMIN: Aus Datenschutzgründen wurde der Nachname verborgen