Guten Abend Stefan Tagrowo37
Es ist verständlich, dass du unzufrieden bist, weil dein Zug wegen Bauarbeiten ausfällt und du dadurch eine längere Reisezeit in Kauf nehmen musst. Zu deiner Frage: Für solche planmässigen Fahrplanänderungen gibt es keine Entschädigungspflicht.
Das sind Opfer, welche die Reisenden (er)tragen müssen, manchmal sogar mehrere Jahre lang. Ohne Bauarbeiten kann das Bahnnetz nicht erneuert werden.
Ich hoffe auf dein Verständnis.
Viele Grüsse
Reto
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