Hallo Plutzieflie82
Es ist korrekt, bei der Mitfahrtageskarte benötigt nur die:der Inhaber:in des GA einen Klassenwechsel.
Klassenwechsel
Bei Benützung der 1. Klasse mit einem GA 2. Klasse und einer oder mehreren Personen mit einer Mitfahrtageskarte ist nur ein Klassenwechsel für die Person mit dem GA 2.Klasse zu lösen.
Die Verwirrung kommt daher, da es mehrere Fahrausweis-Kombiangebote gibt, bei denen, je nach Angebot, 1 oder mehrere Klassenwechsel benötigt werden. Plus, die Mitfahrtageskarte ist ein eher selten gesehener Fahrausweis.
Triffst du die Situation wieder einmal an, sagst du der:dem Kundenbegleiter:in, sie:er soll im ‘Infoportal’ kurz nachschauen. Das Infoportal ist das Nachschlagewerk für den Tarif.
Viele Grüsse
Roland