Tafunge25
Hinweis: die Erstattung eines Billetts mit bewiesener Reiseunfähigkeit aufgrund Krankheit/Unfall ist eine Goodwill-Geste der Schweizer ÖV-Branche - gesetzlich verpflichtet wäre sie nicht. Sie gilt nur für nationale Fahrausweise.
Bei allen internationalen Billetten existiert der Erstattungsgrund “Reiseunfähigkeit aufgrund Krankheit/Unfall” nicht - es empfiehlt sich deshalb, dafür eine private Reiseannullations-Versicherung abzuschliessen.
Liebe Grüsse
Christian