Hallo Staufige55
Guten Abend …
Das Mitfahrbillett als E-Ticket musste schon immer auf die mitfahrende Person ausgestellt sein und nicht auf die Person, die bereits ein Billett besitzt und die Person mitnimmt.
E-Tickets benötigen einen physischen amtlichen Ausweis, ohne ist das E-Ticket nicht gültig. Da man sich das E-Ticket selbst druckt, kann man das Billett x-beliebig oft ausdrucken und mehrere Personen damit reisen lassen. Um dies zu verhindern, sind sie personalisiert und die reisende Person muss sich mittels Ausweis (keine Kopie) bei der Kontrolle ausweisen. Es ist richtig, wir haben in der Schweiz keine Ausweistragpflicht. Wenn du aber E-Tickets nutzt, akzeptierst du beil Kauf die Tarifbestimmungen zu E-Tickets, worin das Vorzeigen eines Ausweises vorgeschrieben wird.
Der Pöstler übergibt dir auch keinen eingeschriebeben Brief auf dich lautend, ohne einen Ausweis gesehen zu haben.
Willst du ein Mitfahrbillett ohne Ausweis kaufen, dann jann du dies am Automaten oder Schalter.
Das Mitfahrbillett auf sich lösen ist keine gute Idee und kostet die mitreisende Person mindestens CHF 90 Zuschlag plus ein neues Billett.
Viele Grüsse
Roland