Danke für eure Antworten.
Ich bin kein Jurist, aber fällt eine andere “via”-Station nicht unter die Definition “nächster geeigneter Kurs” oder “Hilfsweg”?
Personenbeförderungsgesetz, Art. 21:
“Führt eine Verspätung oder ein Kursausfall im konzessionierten Verkehr dazu, dass Reisende den geplanten Kurs verpassen, so haben die Reisenden Anspruch auf Weiterfahrt ohne Nachzahlung mit dem nächsten geeigneten Kurs.”
T600, 15.2.3:
"Reisende mit gültigem Fahrausweis, die ihre Reise trotz Verspätung oder Ausfall eines
Zuges zum Zielort fortsetzen möchten, können dies mit der nächsten geeigneten
Verbindung oder über einen Hilfsweg ohne Nachzahlung eines höheren Fahrpreises
tun. Ein Hilfsweg liegt vor, wenn die Reisenden über andere öffentliche Linien befördert
werden als auf den Fahrausweisen aufgedruckt."