Hallo RolandP
Habe nun beim Zugspersonal nach gefragt und deine Antwort ist Richtig und doch nicht verlässlich
es ist richtig, dass der Velo Pass und … sowohl in der 2. als auch in der 1. klasse gültig ist, nun kommt das grosse ABER
die Velo mitnahme ist ausschlisslich an dem dafür vorgeshenen Platz erlaubt, ist auf der Zugs Info, Anzeigetafel und an der Aussenbeschriftung zu erkennen. Diese ist bis auf weninge Ausnahmen immer in der 2. Klasse und somit ist eine Velo mitnahme in der 1. Klasse VERBOTEN und kann je nach auslegeung des Zugpersonal von wegweisung bis zur Busse führen. (Begründung: Platz, Sicherheit, Fluchtweg, …, alles logisch für mich)
Es gibt aber, angeblich, paar Zugseinheiten die einen Veloplatz in der 1. Klasse haben, oder in der 2. Klasse die an die 1. Klasse angrenzen. In diesen Zügen muss aber, gegen aufpreiss, ein Veloplatz zwingen reserviert werden.
Oder bist du noch Andere Meinung oder magst du noch was ergenzen?