Noch ein Nachtrag, falls jemand nur auf den Titel dieser Diskussion schaut:
In gewissen Tarifverbünden gibt es in grösseren Städten auch Tickets, welche tatsächlich offiziell ‘Kurzstreckenbillett’ heissen. Deren Geltungsbereich ist innerhalb derselben Zone auf eine bestimmte Anzahl Bus-/Tram-Stationen oder eine maximale Streckenlänge beschränkt, und die Gültigkeitsdauer beträgt bloss ½ Stunde.
Doch auch mit solchen Kurzstreckenbilletten ist eine Rückfahrt (auf der selben Strecke) erlaubt, sofern dies der Fahrplan innerhalb der Gültigkeitsdauer zulässt. Etwa um von daheim aus per Bus/Tram 2-3 Stationen weit schnell etwas zu besorgen.