Hallo Sieraunnop35
Du schreibst hier nicht der SBB. Die Community ist eine Gemeinschaft von Bahnkunden und Reiseexperten.
Es ist toll, dass du dich zuerst nach der Begründung für das Handeln der SBB erkundigst. Dazu musst du dich aber direkt an den SBB-Kundendienst wenden. Unter Hilfe und Kontakt findest du einen Eintrag für Reklamationen. Dort kannst du deine Frage stellen.
Ich bin jedoch der Ansicht, dass du dir die Arbeit für eine Petition oder Beschwerde sparen kannst. Die SBB ist ganz sicher befugt sämtliche Gleisanlagen für alle Zwecke des Personen- oder Güterverkehrs zu benutzen.
Eventuell nicht erlaubt wäre wohl eine Zweckänderung von Bahnanlagen. Gegen ein Rockkonzert auf dem Bahnhof Immensee könnte vielleicht rechtlich vorgegangen werden.
Sieraunnop35 Das Abstellen von Güterzüge an beliebigen Bahnhöfen ist m.E. nicht gestattet.
Kennst du denn ein Gesetz, worauf du deine Ansicht abstützen könntest?
Mit andern Worten: Mit den dich störenden, abgestellten Zügen wirst du dich abfinden müssen. Genauso wie mit hohen Bäumen oder lauten Autos auf dem Nachbargrundstück.
Viele Grüsse
Reto