Hallo xSharp64
Die Information von @Ex-Bähnler ist selbstverständlich korrekt 😉
Ich habe noch ein offizieller Statement SBB intern abgeholt.
"Danke für Deine Nachricht.
Abstimmungskämpfe in der Schweiz werden mitunter mit harten Bandagen und Bildern geführt. Zum Glück ist das zeitlich jeweils bis zum Abstimmungstag beschränkt.
Grundsätzlich hat das schweizerische Bundesgericht festgehalten, dass die SBB bei für Werbung freigegebenen Flächen an die Grundrechte und somit an die Meinungsfreiheit gebunden ist und einzelne Plakate nicht allein aufgrund ihres politischen Inhalts entfernen darf, solange keine konkreten polizeilichen bzw. sicherheitsrelevanten Gründe vorliegen.
Politische Werbung unterliegt den allgemeinen Schranken des Straf- und Polizeirechts und geniesst im Vergleich zu kommerzieller Werbung einen erhöhten verfassungsrechtlichen Schutz. Einschränkungen von politischer Werbung sind nur unter ausserordentlichen Umständen zulässig, eben zum Beispiel bei konkreter Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit.
Die SBB respektiert die in der Bundesverfassung garantierte Meinungsäusserungsfreiheit, wonach jede Person das Recht hat, ihre Meinung frei zu bilden und sie ungehindert zu äussern. Sie prüft Plakate oder Aushänge in Bahnhöfen und Zügen jedoch unter sicherheitsrelevanten und polizeilichen Gesichtspunkten.
Dazu stützt sie sich auch auf ein Urteil des Bundesgerichts vom 3. Juli 2012 zum Aushängen von Plakaten im Bahnhof. Das Bundesgericht hat damals entschieden, dass die SBB mit der Abnahme eines politischen Plakats die Meinungsfreiheit verletzt hat.
Darum: Ich kann deinen Unmut persönlich nachvollziehen, jedoch äussert sich die SBB aus den genannten Gründen nicht zu Inhalten von Plakaten und hält sich an die rechtlichen Vorgaben des Bundes.
Für den Inhalt der vermittelten Botschaft und die Gestaltung des Sujets ist das Generalsekretariat der SVP verantwortlich: gs@svp.ch)"
Danke dir sehr und beste Grüsse,
Romano