Hallo Danhiel
Die Deutsche Bahn ändert die Konditionen anscheinend dauernd - mir ist dies neu, dass auch am oder nach dem ersten Geltungstag eine Erstattung noch möglich ist…
Wie die Regelung betreffend der Übernahme von Umtausch- und Erstattungs-Konditionen zwischen SBB und DB geregelt ist, entzieht sich leider meiner Kenntnis. Von Seiten SBB müssen die Konditionen so umgesetzt werden wie gemäss Tarif/Vertrag festgehalten. Bei Kulanz zahlt ansonsten die SBB den Betrag aus eigener Kasse.
Aber trotzdem: bei Splitting bleibt ein Risiko. Besser ist es, einen durchgehenden/länderübergreifenden Transportvertrag von A-Z zu wählen. Ansonsten kann dies zu unliebsamen Überraschungen führen im Ereignisfall.