Hallo Arcturus
Hier die exakten Definitionen “Handgepäck” gemäss Tarif:
Alle Reisenden haben Anspruch auf unentgeltliche Beförderung ihres Handgepäcks gemäss Ziffer 6.1.3.
6.1.1
Den Reisenden steht für ihr Handgepäck der Raum über und unter ihrem Sitzplatz zur Verfügung. Zusätzlich darf in den Nischen zwischen den Sitzreihen, in der Gepäckablage, in den Multifunktionsabteilen und auf den Plattformen Handgepäck untergebracht werden, wenn genügend Platz vorhanden und die Sicherheit gewährleistet ist. Ein- und Ausgänge müssen jederzeit frei sein. Bei Fluchtwegen sowie Türen im Innenbereich muss der Durchgang jederzeit gewährleistet werden. Das Handgepäck ist von den Reisenden selbst zu beaufsichtigen. Die TU haften nur bei eigenem Verschulden.
6.1.2
Als Handgepäck, welches im Transportmittel mitgenommen werden darf, gelten leicht tragbare Gegenstände, die für den persönlichen Bedarf bestimmt sind, durch den Reisenden oder die Reisende selbstständig und problemlos ein- und ausgeladen und in den vorhandenen Platzverhältnissen sicher verstaut werden können. Andere Reisende dürfen durch die Gegenstände weder gefährdet, behindert noch gestört werden.
6.1.3
In bezeichneten Zonen (z.B. Kinderwagen/Familien, Rollstuhl, Velo) haben entsprechende Kundengruppen Vorrang.
6.1.4
Wünschen Reisende ihr Handgepäck auf Sitzplätzen mit sich zu führen, so haben sie so viele Streckenbillette (NDV) / Einzelbillette (Verbund) 2. Klasse reduziert ½ zu lösen, als sie für ihr Handgepäck Sitzplätze beanspruchen.
6.1.5
Die TU können weiterführende und einschränkende Tarifbestimmungen festlegen.
6.1.6
In den Nebenzeiten würde ich sagen, können diese Regeln eingehalten werden mit einem SUP - während der Rush Hour aber eher weniger (vor allem Punkt “andere Reisende dürfen durch die Gegenstände weder gefährdet, behindert noch gestört werden”).
Alternative: SUP zusammengelegt und Pumpe mitnehmen.
Liebe Grüsse
Christian