Gerade wollte ich ein Billet auf sbb.ch für eine Reise von Lugano nach Mannheim kaufen.
In den Konditionen zum Normalangebot findet sich folgender Hinweis:
“Dem Kontrollpersonal ist zwingend der A4-Ausdruck des OnlineTickets vorzuweisen.”
Entspricht dies tatsächlich den aktuellen Regeln? Es wird doch sonst nur ein QR-Code vom Handy gescannt.