Hallo Amada13
Die Antwort auf deine Frage steht hier:
Folgende Velotypen gelten als Handgepäck und benötigen keinen Fahrausweis:
- Zusammengeklappte Faltvelos.
- … usw,
Die Velos müssen also auch tatsächlich zusammengeklappt sein 😉. Dabei ist zudem zu beachten, dass die Durchgänge und Ausgänge frei bleiben, Kinderwagen auch noch Platz haben müssen, und die Anweisungen des Zugpersonals sind zu befolgen, aetc.
Gruss, Reto
PS für das SBB-Personal: T600, Ziff. 7.5.1 Angebot für den Veloselbstverlad.