Hallo jentami65
Im Tarif 2.1.2.3 ‘Gepäck’ steht folgendes (Tarifbestimmungen im Link von AferditaH vorhanden):
Fahrräder mit Plastikhülle des Transportunternehmens (inkl. Elektrofahrrad) oder
in privaten Taschen wie beispielsweise ein Tranzbag oder ein Karton (falls eine
Öffnung/Schlitz für das Handling vorhanden ist). Fahrräder müssen vor der Übergabe an das Transportunternehmen verpackt werden. Transporthüllen können
vorgängig an einem Bahnhof für Reisegepäck oder direkt bei der Aufgabe am
Bahnhof bezogen werden.
Informationen zum Maximalgewicht:
Tarif 2.1.1.1 - Als Reisegepäck gelten insbesondere Gegenstände, die für den persönlichen Bedarf
bestimmt sind oder im Zusammenhang mit einer Ferienreise oder einem Ausflug stehen. Die maximale Abmessung beträgt 1.2 × 0.80 × 1.0 m (ausgenommen für Gegenstände der Ziffern 2.1.1.3, 2.1.1.4, 2.1.1.5) und das Einzelstückgewicht höchstens 25kg
Ich wünsche dir einen angenehmen Sonntag.
Gruss,
FatimaH