Hallo Sonnja_2
Nein, das ist nicht möglich. Es wäre nur unter zwei Voraussetzungen erlaubt. Die Bestimmung im T601 lautet so:
- Kann der Bestimmungsort der Reise innerhalb der Geltungsdauer des Fahrausweises nicht erreicht werden, so verlängert das Personal die Geltungsdauer um einen Tag.
Da du deine Reise wegen einer Verspätung nicht angetreten hast kannst du dein Billett rückerstatten lassen. Es dürfen keine Gebühren verlangt werden. Selbst kleine Beträge müssen dir rückerstattet werden.
Bitte wende dich an das SBB Contact Center 0848 44 66 88 (CHF 0.08 / Min.) *
Gruss, Reto
* Dies wurde hier im Forum von einer Moderatorin empfohlen. Gemäss den unten eingefügten Anweisungen der Alliance SwissPass musst du dich in einem solchen Fall am Abgangs- Umsteige- oder Zielort melden.
Allerdings schreibt die gleiche Alliance SwissPass auch noch folgendes:
- Wenn Ihre Reise aufgrund einer Verspätung oder eines Ausfalls ihren Zweck nicht mehr erfüllt, müssen Sie sie nicht antreten und erhalten den Billettpreis erstattet. Bitte kontaktieren Sie das Unternehmen, bei dem Sie Ihr Billett gekauft haben, für eine Erstattung des Billetts.
Du merkst die Absicht dahinter: Man will das offensichtlich so verwirrend wie möglich machen 😟
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