VlaznimA
Hallo Vlazim
Vielen Dank für Deine Ausführungen. Ich bin der Ansicht, dass es sich bei den Fr. 10.00 Selbstbehalt um einen fixen Preis handelt, welcher in der entsprechenden Vorschrift festgelegt ist. Die Möglichkeit des Schalterpersonals, diesen Preis nach Lust und Laune festzusetzen, erinnert an einen orientalischen Basar und leuchtet mir nicht so recht ein. Selbstverständlich räume ich dem Schalterpesonal ein, z.B. selbst einen reduzierten Selbstbehalt von Fr. 5.00 aus Kulanzgründen festzulegen, doch ein Ueberschreiten des Betrages von Fr. 10.00 wäre völlig unverständlich. Der Kundendienst in Brig hat mir den Selbstbehalt von Fr. 10.00 am Telefon bestätigt. Man erklärte mir, dass im System immer noch der frühere Preis von Fr. 20.00 enthalten sei, welcher seit ca. einem Jahr nicht mehr gültig ist. Das Schalterpersonal muss diesen Betrag manuell von Fr. 10.00 eingeben, was jedoch viele anscheinend nicht wissen.
In diesem Zusammenhang noch eine andere Frage. Auf den Tages- und Multitageskarten steht der Vermerk “keine Rückserstattung”. Nun habe ich erfahren, dass in den ab 1.6.21 neu herausgegeben Vorschriften die Möglichkeit der Rückerstattung gegen den Selbstbehalt von Fr. 10.00 ebenfalls möglich ist, auch wenn der erwähnte Aufdruck besteht. Kannst Du mir dies bestätigen?
Vielen Dank für Deine Mühe und freundliche Grüsse
Chlauspi